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Mietpreise
Die Euromobil Mietpreise basieren auf der Berechnung
von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum
berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch,
Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten.
Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise gelten bei
Rückführung des Fahrzeugs zur Vermietstation. Eine Rücknahme erfolgt nur
während der Öffnungszeiten der Vermietstation.
Zahlungsbedingungen
Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den
Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Bei Baranmietung wird
eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet und Nebenkosten
erhoben, mindestens jedoch € 130,00.
Mindestalter/Führerschein
Mieter und Fahrer eines Euromobil Fahrzeuges müssen je
nach Fahrzeuggruppe folgendes Mindestalter haben: Gruppe A = 19 Jahre,
Gruppe B, C, D, E = 21 Jahre. In jedem Fall ist ein Führerschein der Klasse
3 (alte Fahrerlaubnisklassen) bzw. Klasse B (neue Fahrerlaubnisklassen)
notwendig, der seit mindestens einem Jahr gültig ist, oder eine
entsprechende, übersetzte ausländische Fahrerlaubnis.
Versicherungsschutz
Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung
mit begrenzter Deckung von € 50 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je
geschädigte Person. Ebenfalls enthalten ist eine Teilkaskoversicherung mit
einer Selbstbeteiligung von € 153,00 je Schadensfall. Die Mietpreise
enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.533,00.
Haftungsbeschränkung (CDW)
Durch eine zusätzliche Gebühr pro Tag können Sie die
Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung von € 1.533,00 auf € 153,00
beschränken. Die Gebühren pro Tag betragen: Gruppe A, B = € 19,50, Gruppe C,
D = € 21,00, Gruppe E = € 23,00.
Insassenunfallversicherung (PAI)
Durch eine zusätzliche Gebühr von € 5,00 pro Tag
erhalten Sie eine Insassenunfallversicherung (PAI). Pauschal: € 25.565,00 im
Todesfall, € 51.130,00 bei Dauerinvalidität.
Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Verursachung des Schadens,
bei alkohol- oder drogenbedingter
Fahruntüchtigkeit. Im Übrigen gelten die Euromobil Vermietbedingungen.
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