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Mit dem Kauf eines neuen Fahrzeugs ist meistens auch der Verkauf
des bisherigen Fahrzeugs notwendig. Ohne Erfahrung beim
Gebrauchtwagenverkauf können Sie dabei unangenehme
Überraschungen erleben. Ist der Käufer glaubwürdig? Wie schütze
ich mich gegen Diebstahl bei der Probefahrt, Betrug oder
Falschgeld?
Die folgenden Hinweise helfen Ihnen, Schwierigkeiten aus dem Weg
zu gehen und Ihren Gebrauchten erfolgreich zu verkaufen.
Gebrauchte privat verkaufen
Fahrzeug
anbieten
Fahrzeug vorbereiten
Besichtigung
Vertragsabschluss
Fahrzeugübernahme
Fahrzeug anbieten
Wenn Sie Ihren Gebrauchten verkaufen wollen, lassen Sie Ihr
Fahrzeug zuerst von uns Händler oder einer anderen
Prüfstelle überprüfen. Mit Prüfbericht ist Ihr Gebrauchtwagen
besser verkäuflich und Sie erhalten einen zuverlässigen
Marktwert. Wir bieten Ihnen als
Werkstatt des Vertrauens und professioneller Gutachter dabei optimale
Sicherheit.
Tipp: Falls Ihr Fahrzeug in Kürze zum TÜV oder zur
Abgassonderuntersuchung (AU) muss, sollten Sie diese Termine vor
dem Anbieten erledigen, damit der Wert Ihres Fahrzeugs steigt.
Fahrzeug vorbereiten
Kontrollieren Sie Ölstand, Wasserstand, Scheibenwasser,
Reifenluftdruck, Beleuchtung.
Überprüfen Sie die Gültigkeit von TÜV- und AU-Plakette.
Lassen Sie eventuell auftretende Mängel von Ihrem Volkswagen
Händler beheben.
Reinigen Sie Ihr Fahrzeug gründlich von innen und außen; denken
Sie auch an die Reinigung der Felgen.
Entleeren Sie den Kofferraum und Ablagefächer, um
dem Käufer einen optimalen Einblick zu ermöglichen.
Halten Sie notwendige Unterlagen bereit: Fahrzeugbrief und
-Schein, Scheckheft / Wartungsheft, Bedienungsanleitung, Belege
über Um- und Einbauten oder größere Reparaturen.
Tipp: Fragen Sie doch einfach uns, denn der
Volkswagen Fahrzeugservice hilft Ihnen bei kleineren
Wartungsarbeiten zuverlässig weiter.
 Besichtigung
Vor einer Besichtigung und Probefahrt findet in der Regel erst
eine telefonische Kontaktaufnahme statt, bei der Sie das
Fahrzeug und Ihre Preisvorstellungen möglichst genau beschreiben
sollten. Wenn es dann zu einer Besichtigung und Probefahrt
kommt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Sorgen Sie dafür, dass möglichst eine weitere Person aus Ihrem
Bekanntenkreis anwesend ist (Zeuge).
Lassen Sie sich vor einer Probefahrt unbedingt den
Personalausweis des Interessenten aushändigen und kontrollieren
Sie das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins.
Überlassen Sie den Fahrzeugbrief auf keinen Fall einem
Kaufinteressenten, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen ist und
die Bezahlung erfolgt ist.
Bestehen Sie darauf, bei der Probefahrt anwesend zu sein.
Tipp: Verschweigen Sie keine Mängel. Sie sind verpflichtet, dem
Käufer Ihnen bekannte Mängel mitzuteilen. Dies betrifft auch
frühere Unfallschäden.
Vertragsabschluss
Bestehen Sie auf Barzahlung und überprüfen Sie den Betrag auf
Vollständigkeit und Echtheit bei der Geldübergabe, am besten
direkt bei Ihrer Bank. Seien Sie vorsichtig mit der Annahme von
Schecks. Händigen Sie den Fahrzeugbrief erst dann aus, wenn der
volle Fahrzeugpreis bezahlt wurde. Halten Sie unbedingt die
genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag fest!
Fahrzeugübernahme
Schon mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug geht die Versicherung
auf den Käufer über. Verursacht der Käufer nach der
Eigentumsübertragung einen Unfall, so wird dadurch Ihr
Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt, auch wenn das Fahrzeug
noch nicht umgeschrieben ist.
Schicken Sie eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die
Kfz-Zulassungsstelle und an Ihre Versicherungsgesellschaft. Die
Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der
Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Käufer
über.
Vorsicht
! Wichtig!
Meldet der Käufer den Wagen nicht um und/oder ist er unter der
angegebenen Adresse nicht erreichbar, haften Sie trotzdem bis zu
einem Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie.
Tipp: Sofern möglich, fahren Sie mit dem Käufer zur
Zulassungsstelle und melden den Wagen dort sofort um.
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