Ist der Gebrauchte wirklich im Top-Zustand? Ist er sein Geld wert? Kann man dem Verkäufer trauen? Ohne Erfahrung erlebt manch einer böse Überraschungen beim Gebrauchtwagenkauf.
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise für Ihren Gebrauchtwagenkauf oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Verkaufsberater im Autohaus.
Das Wichtigste zum Kauf
Fahrzeugsuche
Wenn Sie einen neuen Gebrauchten suchen, führen viele Wege zum Ziel. Exklusive Vorteile bietet Ihnen der Gebrauchtwagenkauf bei Ihrem Volkswagen Händler. Hier erhalten Sie gepflegte Gebrauchtwagen und die umfassende Gebrauchtwagen-Garantie, die die Volkswagen Bank GmbH allen Volkswagen Partnern beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen empfiehlt. Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate. Oder schauen Sie einmal in die Volkswagen Gebrauchtwagenbörse. Dort können Sie komfortabel aus über 70.000 gepflegten Gebrauchtwagen nach Ihrem Wunschauto suchen oder einen Suchauftrag starten.
Probefahrt
Wichtige Informationen zum Thema Probefahrt:
- Eine Probefahrt sollte Ihnen angeboten werden.
- Lassen Sie sich ausreichend Zeit.
- Testen Sie verschiedene Fahrsituationen.
- Bevor Sie losfahren: Achten Sie auf Motortemperatur und -geräusche.
- Achten Sie auch während der Fahrt auf ungewöhnliche Geräusche und stellen Sie das Radio aus
- Denken Sie an die Mitnahme der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
- Liegt eine Probefahrtversicherung vor, gibt es eine Selbstbeteiligung?
Bitte beachten Sie beimVertragsabschluss folgendes:
Überprüfen Sie die Fahrzeugpapiere (insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II – ehemals Fahrzeugbrief), um sicher zu sein, dass der Verkäufer alle Verkaufsrechte am Fahrzeug innehat. Verlangen Sie ggf. eine Vollmacht.
Falls Zusatzausstattungen bzw. Zubehör ebenfalls mitverkauft werden, so sollten diese im Vertrag genannt und ggf. auf einem Beiblatt beschrieben werden.
Bitte beachten Sie bei der Fahrzeugübernahme folgendes:
Fahrzeugcheck Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie Ihren neuen Gebrauchten. Achten Sie besonders darauf, dass getroffene Absprachen eingehalten werden. Prüfen Sie genau, ob alle Unterlagen vollständig sind und lassen Sie sich Ihren neuen Gebrauchten genau erklären. Auch offene Fragen sollten sofort geklärt werden.
Geldübergabe Bezahlen Sie nach Möglichkeit in bar – Schecks stellen für Verkäufer ein Sicherheitsrisiko dar und werden oft nicht akzeptiert. Optimalerweise sollte die Geldübergabe bei Ihrem Kreditinstitut erfolgen – damit gehen Sie kein Risiko beim Transport einer größeren Summe Bargeld ein. Lassen Sie sich mit der Übergabe der Kaufsumme die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) und die Fahrzeugschlüssel aushändigen und die Bezahlung der Kaufsumme quittieren.
Kennzeichen, Steuer und Versicherung Melden Sie Ihren Gebrauchten so schnell wie möglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dafür benötigen Sie:
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Stilllegungsschein Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU) eine Versicherungsbestätigung (sog. “eVB-Nummer”) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen. Gute Fahrt im neuen Auto!