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So kommen Sie durch den Winter
Wertvolle Tipps für eine sichere und gelassene
Fahrt durch den Winter.
Heiße
Wintertipps 
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Achtung:
Neue Winterreifen-Verordnung
StVO § 2
Absatz 3a
Gehen Sie kein Risiko ein. Wer auf schnee- und eisbedeckten
Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld
von 20,- Euro. Bei Behinderung sogar ein Bußgeld von bis zu
40,- Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem können
Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu
versicherungsrechtlichen Problemen
führen.
Investieren Sie lieber in Sicherheit
anstatt in
Strafzettel. Wir beraten Sie gerne! |
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Diesel bleibt bis
Minus 22 Grad wintertauglich
Der Dieselmarkt boomt. Drehmomentstarke Commonrail- oder
Pumpedüse-Aggregate treiben zahlreiche Allradler, sportive
Kleinwagen und Luxuslimousinen an. Doch noch immer glauben
ungezählte Autofahrer, Diesel und winterliche Temperaturen
würden nicht zusammenpassen. In der Tat verändert Kälte den
Dieseltreibstoff. Er wird trübe. "Völlig normal", gibt Gerd
Mylius vom TÜV Rheinland Entwarnung.
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Auch bei Glatteis Unfallstelle mit
Warndreieck absichern
Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert
werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Neben dem
Einschalten der Warnblinkanlage gehört auch das Aufstellen
eines Warndreieckes dazu. Zumindest muss ein Autofahrer
einen entsprechenden Versuch unternehmen, wie die
Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein unter
Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Schwelm mitteilen.
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Tempo 90 bei
Schnee und Hagel ist grob fahrlässig
Wer bei Schnee- und Hagelschauern mit 90 Stundenkilometern
unterwegs ist, handelt nach Ansicht des Landgerichts
Hannover grob fahrlässig, berichtet die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Rechtstipp: Tätige Reue nach
Unfallflucht kann strafmildernd sein
Ein umfassendes Geständnis und Reue können sich für einen
Autofahrer strafmildernd und kostensenkend auswirken, auch
wenn der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt ist. Dann winke
eine vergleichsweise milde Verurteilung, erläuterten die
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu
einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld.
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Führerschein-Neulinge können durch Fahrtraining Geld sparen
Fahranfänger können bis zu sechs Monate nach dem Erwerb des
Führerscheins durch ein zusätzliches Seminar ihre
zweijährige Probezeit um ein Jahr verkürzen. "Durch die
Teilnahme an den Trainings steigern junge Autofahrer ihre
Sicherheit im Straßenverkehr", erläutert
Verkehrssicherheits-Experte Gerd Mylius von der TÜV
Rheinland Group die Vorteile dieser Fortbildung. |
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Vorsicht beim Kauf von Neureifen
Wer sich neue Autoreifen kauft, sollte sich die Pneus genau
anschauen. Denn manche Neureifen seien älter als gedacht,
schreibt die Online-Ausgabe der Zeitschrift "Guter Rat".
Auskunft über das Herstellungsdatum der Reifen gibt die so
genannte DOT-Nummer an der Reifenflanke. Die Zahl 1902
besagt beispielsweise, dass die Pneus in der neunzehnten
Kalenderwoche des Jahres 2002 gefertigt wurden. |
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Abkassierte
Autofahrer (ZDF, Frontal21, 19.04.2005)
Im Januar machte Frontal 21 einen Werkstatt-Check und
berichtete über deren zweifelhafte Praktiken. Es wurden
unter anderem Mängel am Fahrzeug festgestellt, die vorher
gar nicht vorhanden waren. Nun gibt es wieder Einiges zu
berichten.
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Belogen
und abkassiert (ZDF, Frontal21, 11.1.2005)
„Wir tauschen nur aus, was wirklich ausgetauscht werden
muss!“, so verspricht es der Werbeslogan einer bekannten
deutschen Autowerkstatt. Darauf vertraute Michael Zentner –
und wurde bitter enttäuscht.
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