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Die Mobilitätshilfen von Volkswagen, Audi und Skoda
bieten Unabhängigkeit und Sicherheit für Menschen mit
Behinderungen. Volkswagen und Audi haben sich das Ziel gesetzt,
Menschen mit Behinderungen Mobilität zu sichern und Freude am
Autofahren zu vermitteln.
Dazu mußte das Automobil nicht neu erfunden werden. Die Fahr-
und Bedienungshilfen ergänzen die serienmäßigen Ausstattungen um
intelligente und praxistaugliche Lösungen, die ein
verkehrsgerechtes und komfortables Fahren auch mit Handicap
ermöglichen. Die Mobilitätshilfen werden deshalb ständig an die
neuen Modellgenerationen angepaßt und weiterentwickelt.

Volkswagen und Audi denken noch weiter: Ihr Automobil sollte
jederzeit auch von nicht behinderten Menschen gefahren werden
können. Das ist wichtig für den Wiederverkauf. Das Fahrzeug kann
meist einfach in den Originalzustand zurückgerüstet und als
normaler Gebrauchtwagen verkauft werden.
Volkswagen und Audi machen Menschen mit Handicap mobil
Der Volkswagen Konzern bietet seit über 35 Jahren als einer der
wenigen Automobilhersteller weltweit, ein umfangreiches und
ausgereiftes Programm behindertengerechter Ausrüstungen bereits
ab Werk an. Dabei sind die behindertenspezifischen Ausbauten
nicht auf einige wenige Modelle beschränkt sondern sind für die
gesamte Modellpalette erhältlich. Die PKW von Volkswagen wurden
in unabhängigen Tests schon immer als besonders geeignet für
Behinderte eingestuft (z.B. Stiftung Warentest 12/2000).
Zusätzliche Attraktivität gewinnt das Programm für Menschen mit
Handicap ab sofort durch die Gewährung eines Nachlasses in Höhe
von 15% beim Kauf eines Neufahrzeugs auf den Fahrzeugpreis.
Dieses Angebot gilt auch für Nutzfahrzeuge, jedoch bei Transportern und LT mit LKW Zulassung mit 20% Nachlass. Der VW Caddy und Multivan
erhalten wie beschrieben 15% Nachlass.
Der Nachlass bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung
des Herstellers. Vom Nachlass ausgeschlossen sind bereits reduzierte Modelle sowie Vorführwagen
und der Volkswagen Phaeton.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung
Das Vorhandensein eines gültigen Behindertenausweises mit einem
Behinderungsgrad ab 50% und einem Merkzeichen "G"
(gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H"
(hilflos) oder "Blind". Ebenfalls berechtigt sind Kunden mit
einer Conterganschädigung.
Weiter werden Kunden, die eine Armbehinderung und kein
Merkzeichen im Behindertenausweis haben, berücksichtigt. Hier muss aus
dem Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen zum Führen eines
PKW benötigt werden. Der Einbau der Fahrhilfen muss auf
Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate.
Menschen mit einer Behinderung können max. zwei Fahrzeuge pro
Jahr über diese Regelung beziehen.
Die Zulassung des Fahrzeuges muss auf den Behinderten persönlich
erfolgen.
(Vorbehaltlich der Änderung der Kriterien durch den Hersteller.)
Wir beraten Sie gerne!
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon,
E-Mail oder direkt vor Ort. Wir freuen uns auf Sie.
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